Wir verwalten Ferienwohnungen! – Eine möblierte Wohnung zur Vermietung klingt zunächst gewöhnlich, doch es gibt klare Unterschiede zwischen einer herkömmlich möblierten Wohnung und einer Ferienwohnung. Während möblierte Wohnungen meist für längere Zeiträume vermietet werden, sind Ferienwohnungen optimal für kurze Aufenthalte – sei es für ein Wochenende, eine Geschäftsreise oder eine Urlaubsreise. Flexibel und komfortabel, finden Sie solche Unterkünfte auch auf Plattformen wie Airbnb. In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Ferienwohnung. Entdecken Sie gerne unsere Auswahl an Ferienwohnungen – perfekt für Ihren Besuch in Berlin!

Was genau ist eine Ferienwohnung?

Eine Ferienwohnung ist eine möblierte Unterkunft, die speziell für Urlaubszwecke vermietet wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Mietwohnungen erfolgt die Vermietung hier für einen kurzen Zeitraum, meist während eines Urlaubsaufenthalts. In der Regel wird ein Pauschalpreis berechnet, beispielsweise pro Nacht. Ferienwohnungen bieten den Mietern die Möglichkeit zur Selbstversorgung, weshalb eine voll ausgestattete Küche unerlässlich ist. Entscheidend sind die befristete Mietdauer und der touristische Zweck. Anders als eine möblierte Wohnung, die langfristig vermietet wird, steht eine Ferienwohnung nicht kontinuierlich zur Verfügung. Zudem ist die Vermietung an Touristen in vielen möblierten Wohnungen, insbesondere in Berlin, stark reglementiert. Oftmals ist die Nutzung als Ferienwohnung dort nicht gestattet. Weitere Informationen hierzu finden Sie im 4. Abschnitt: Rechtliche Bestimmungen.

Möbliertes Wohnen oder Ferienwohnung?

Möblierte Wohnungen und Ferienwohnungen wirken auf den ersten Blick ähnlich, doch es gibt klare Unterschiede. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist die Zielgruppe: Beim „Wohnen auf Zeit“ richtet sich das Angebot an Mieter, die aus beruflichen oder anderen Gründen für einen längeren, aber befristeten Zeitraum in Berlin leben. Ferienwohnungen hingegen werden vor allem von Touristen oder Gästen genutzt, die nur für kurze Zeit in der Stadt bleiben. Während sich die Mietpreise für Wohnungen auf Zeit an den üblichen Mieten zuzüglich Nebenkosten orientieren, erfolgt die Abrechnung bei Ferienwohnungen meist pro Nacht, was höhere Einnahmen pro Tag ermöglicht. Aufgrund der kurzen Mietdauer wechselt die Belegung regelmäßig, was uns als Verwalter eine kontinuierliche Kontrolle und Instandhaltung Ihrer Immobilie ermöglicht. Wohnen-auf-Zeit-Objekte hingegen sind längerfristig bewohnt.

Die Vorteile bei der Vermietung Ihrer Ferienwohnung mit berlinapartments

Wir sind berlinapartments – Ihr Full-Service-Partner für die erfolgreiche Vermietung Ihrer Ferienwohnung! Wir kümmern uns darum, dass Ihre Ferienwohnung modern und ansprechend ausgestattet ist, damit sich Ihre Gäste rundum wohlfühlen. Mit unserem innovativen Smart-Home-System ermöglichen wir Ihnen als Eigentümer und uns als Betreiber eine einfache und effiziente Vermietung. Dank dynamischer, saisonaler Preisgestaltung maximieren wir Ihre Rendite. Lehnen Sie sich zurück – unser Team übernimmt die komplette Verwaltung und Vermarktung Ihrer Ferienwohnung. Unser enges Netzwerk aus Handwerks- und Reinigungsdiensten garantiert, dass Gästewechsel sogar am selben Tag reibungslos ablaufen. Mit berlinapartments wird Ihre Ferienwohnung zum Rundum-Sorglos-Projekt!

Rechtliche Bestimmungen für Ferienwohnungen

Wichtig ist es, rechtliche Vorgaben einzuhalten. Eine Ferienwohnung benötigt eine Genehmigung. Wir unterstützen Sie auch bei dem ganzen Papierkram und entnehmen Ihnen so die Arbeit. Gerne beraten wir Sie, um das perfekte System für Sie zu finden. 

Eine Eigentumswohnung als Ferienwohnung zu vermieten ist im Land Berlin eine Zweckentfremdung und darf nur mit einer Genehmigung als Ferienwohnung vermietet werden. Die Genehmigung wird beim Bezirksamt Berlin beantragt. Eine Wohnung, die dauerhaft als Ferienwohnung zweckentfremdet wird, ist eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Dementsprechend gilt immer eine Baugenehmigung für diese Art von Nutzungsänderung in der zuständigen Baubehörde zu beantragen. Eine Berliner Hauptwohnung darf vom Bewohner in Abwesenheit an Touristen vermietet werden. Eine Nebenwohnung darf im Jahr höchstens 90 Tage als Ferienwohnung vermietet werden. Mit der Vorabgenehmigung des zuständigen Bezirksamtes wird zusätzlich eine Registriernummer vergeben. Diese muss bei der Vermarktung immer angegeben werden, dies gilt insbesondere für die Vermarktung auf Internetportalen. Wenn eine Ferienwohnung vermietet wird, muss der Mieter in Berlin eine City-Tax Steuer zum Preis pro Nacht zahlen. Dies sind in Berlin 5% des Übernachtungspreises. Der City-Tax fördert den Tourismus in größeren Städten.