Was ist die City Tax?
Warum gibt es die City Tax?

Gilt die City Tax auch für Langzeitaufenthalte?
Ja, allerdings mit Einschränkungen: Ursprünglich wurde die City Tax nur auf Übernachtungen bis zu 21 Tagen erhoben – längere Aufenthalte waren davon ausgenommen. Diese Regelung wurde jedoch zum 1. Januar 2025 geändert. Seither gilt die Steuer für alle Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten.
Das bedeutet konkret:
Wer bis zu sechs Monate in Berlin in einer gewerblichen Unterkunft (Hotel, Hostel, Airbnb etc.) übernachtet, muss für den gesamten Zeitraum die City Tax entrichten. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob auch das möblierte Wohnen auf Zeit darunter fällt. Der aktuelle Gesetzesentwurf legt dies allerdings nahe, sodass auch diese Form der Unterbringung voraussichtlich betroffen sein wird. Erst ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten entfällt die City Tax vollständig.
Wegfall der 21-Tage-Regelung
Bis Ende 2024 galt die Regel, dass Übernachtungen mit einer Dauer von mehr als 21 Tagen von der City Tax befreit waren. Diese Ausnahme wurde zum 1. Januar 2025 abgeschafft. Seitdem ist die Übernachtungssteuer für alle Aufenthalte bis zu sechs Monaten fällig.
Mit dieser Änderung verfolgt die Stadt das Ziel, die Einnahmen zu steigern und die Steuerlast gerechter auf alle Gäste zu verteilen. Langzeitaufenthalte sollten diese zusätzlichen Kosten bei ihrer Planung entsprechend einkalkulieren.
Welche Auswirkungen hat das für Mittelfrist-Mieter?
Viele Anbieter von Ferienwohnungen oder möblierten Unterkünften sind verpflichtet, die City Tax in ihre Preise einzukalkulieren, solange der Aufenthalt weniger als sechs Monate beträgt. Daher ist berlinweit mit Unmut bei einigen Mieterinnen und Mietern zu rechnen, da die Gesamtkosten künftig steigen. Diese Änderung lässt sich jedoch nicht umgehen. Wir bitten alle Gäste um Verständnis.
Tipp: Wer einen längeren Aufenthalt plant, sollte sich nach Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten umsehen – so lässt sich die City Tax vermeiden.


Was bedeutet dies für Sie als Eigentümer
Diese Anpassung bedeutet, dass wir künftig in der Regel eine Mindestmietdauer von 6 Monaten einbringen, um zu vermeiden, dass zusätzliche Gebühren in Höhe von 7,5 % des gesamten Buchungsbetrags anfallen.
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Fazit
Die City Tax ist eine zusätzliche Abgabe auf Übernachtungen in Berlin, die inzwischen sowohl Touristen als auch Langzeitgäste betrifft. Während früher Aufenthalte ab 21 Tagen von der Steuer befreit waren, gilt seit 2025: Die Abgabe ist für alle Aufenthalte bis zu sechs Monaten zu entrichten. Erst bei einer längeren Aufenthaltsdauer entfällt die City Tax vollständig. Wer plant, mehrere Monate in Berlin zu verbringen, sollte daher genau prüfen, ob diese Steuer fällig wird – und überlegen, ob sich ein langfristiger Mietvertrag (über sechs Monate) lohnt, um die Abgabe zu vermeiden. Weitere Informationen zur City Tax finden Sie auf den Webseiten von DEHOGA Berlin sowie Berlin.de.